Praxis · Stand Juli 2026 · Lesezeit 5 Minuten
Stornorechnung als Kleinunternehmer: Rechnung ohne MwSt korrigieren
Eine fehlerhafte Rechnung wird nicht gelöscht, sondern storniert: Die Stornorechnung neutralisiert das Original mit negativem Betrag und eigener Rechnungsnummer, danach folgt die korrekte neue Rechnung. Das gilt auch für Kleinunternehmer nach § 19 UStG — nur eben ohne ausgewiesene Umsatzsteuer. Stand Juli 2026.
Wann du stornieren solltest
Typische Auslöser: falscher Betrag, falsche Leistungsbeschreibung, falscher Empfänger, doppelt gestellte Rechnung oder eine Leistung, die doch nicht erbracht wurde. Sobald die Rechnung den eigenen Rechnungskreis verlassen hat — verschickt, bezahlt oder verbucht —, ist die Stornorechnung der saubere Weg. Nur ein noch nicht verschickter Entwurf darf einfach verworfen werden. Der Grund: Deine Rechnungsnummern müssen fortlaufend und lückenlos nachvollziehbar bleiben; eine „verschwundene" Nummer wirft bei einer Prüfung Fragen auf.
Pflichtangaben der Stornorechnung
Die Stornorechnung ist formal eine normale Rechnung mit umgekehrtem Vorzeichen. Für Kleinunternehmer heißt das:
| Angabe | So machst du es richtig |
|---|---|
| Eigene Rechnungsnummer | Nächste fortlaufende Nummer, nicht die des Originals |
| Storno-Bezug | „Storno zu Rechnung Nr. … vom …" deutlich nennen |
| Positionen | Gleiche Leistungen wie im Original, Beträge negativ |
| Steuer-Hinweis | „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" |
| Datum | Ausstellungsdatum der Stornorechnung, nicht das alte Datum |
Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen, entfällt die bei Regelbesteuerten wichtige Steuerkorrektur — der Ablauf bleibt aber gleich, damit Einnahmen und Gutschriften in der Buchführung zusammenpassen.
Rechnung im Generator erstellen
Beispiel: Storno und Korrektur in drei Schritten
Du hast Rechnung Nr. 2026-041 über 480 € für „Webdesign, 8 Stunden" gestellt — richtig wären 420 € für 7 Stunden gewesen.
- Stornorechnung Nr. 2026-042 ausstellen: „Storno zu Rechnung Nr. 2026-041 vom 10.07.2026", Position „Webdesign, 8 Stunden: −480,00 €", § 19-Hinweis, Datum heute.
- Neue Rechnung Nr. 2026-043 mit den korrekten Angaben stellen: „Webdesign, 7 Stunden: 420,00 €", wieder mit § 19-Hinweis. Als Muster hilft die Vorlage für Rechnungen ohne Mehrwertsteuer.
- Alle drei Belege aufbewahren — Original, Storno und Neurechnung gehören zusammen abgelegt und tauchen so in der Einnahmenüberschussrechnung nachvollziehbar auf.
Häufige Fehler
- Rechnung löschen oder überschreiben statt stornieren — die Nummernfolge bekommt Lücken.
- Storno ohne Bezug aufs Original — der Ausgleich ist später nicht zuordenbar.
- Den § 19-Hinweis auf Storno oder Neurechnung vergessen; welche Formulierungen üblich sind, zeigt die Übersicht Kleinunternehmer-Rechnung.
- Altes Rechnungsdatum wiederverwenden — Storno und Korrektur tragen ihr eigenes Datum.
- Bei bereits bezahlter Rechnung die Rückzahlung nicht dokumentieren.
FAQ
Darf ich eine falsche Rechnung einfach löschen?
Nein. Eine bereits verschickte oder verbuchte Rechnung wird nicht gelöscht, sondern per Stornorechnung neutralisiert und durch eine neue, korrekte Rechnung ersetzt. So bleibt die Rechnungsnummern-Folge lückenlos nachvollziehbar.
Was gehört in eine Stornorechnung ohne Mehrwertsteuer?
Eine eigene Rechnungsnummer, der Verweis auf Nummer und Datum der Originalrechnung, dieselben Positionen mit negativem Betrag, der §-19-Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung und das Ausstellungsdatum. Der Endbetrag der Stornorechnung gleicht das Original exakt aus.
Brauche ich als Kleinunternehmer überhaupt Stornorechnungen?
Ja. Auch ohne ausgewiesene Umsatzsteuer müssen Einnahmen und Korrekturen nachvollziehbar dokumentiert sein — für die eigene Buchführung, die Einnahmenüberschussrechnung und mögliche Rückfragen des Finanzamts.
Was ist der Unterschied zwischen Storno- und Korrekturrechnung?
Die Stornorechnung hebt die fehlerhafte Rechnung vollständig auf (negativer Betrag). Die anschließende neue Rechnung mit den richtigen Angaben wird oft Korrekturrechnung genannt. Bei kleinen Fehlern ohne Betragsänderung reicht teils ein Berichtigungsschreiben — im Zweifel ist Storno plus Neuausstellung der sauberste Weg.
Woher die Einordnungen stammen und wie wir Angaben pflegen, steht auf der Seite Quellen & Methodik.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung (Stand Juli 2026) und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben Steuerberatung und Finanzamt.