Praxis · Stand 18.10.2026 · Lesezeit 5 Minuten
Werbevideo als Kleinunternehmer: der Preis, der wirklich zählt
Du hast ein kleines Budget und überlegst, ein kurzes Werbevideo einzukaufen. Auf den Angebotsseiten steht „ab 49 € netto“. Für dich als Kleinunternehmer ist das nicht der Preis, den du am Ende zahlst. Hier siehst du, warum, und wie du das Budget richtig rechnest.
Warum „netto“ für dich nicht gilt
Viele Anbieter nennen Preise netto, weil sich ihre Angebote an regelbesteuerte Betriebe richten. Diese zahlen die Umsatzsteuer zwar auf der Rechnung mit, holen sie sich aber als Vorsteuer vom Finanzamt zurück (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG). Für sie kostet das Video also tatsächlich nur den Nettobetrag.
Bei dir ist das anders. Deine Umsätze sind nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei, solange du die Grenzen von 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr einhältst. Für Einkäufe, die du für steuerfreie Umsätze nutzt, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Die 19 % auf der Rechnung des Videoproduzenten bleiben bei dir hängen.
Rechenbeispiel: derselbe Clip, zwei Betriebe
| Position | Regelbesteuerter Betrieb | Kleinunternehmer |
|---|---|---|
| Nettopreis laut Angebot | 49,00 € | 49,00 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 9,31 € | 9,31 € |
| Rechnungsbetrag brutto | 58,31 € | 58,31 € |
| Vorsteuer abziehbar | 9,31 € | 0,00 € |
| Echte Kosten | 49,00 € | 58,31 € |
Der Rechenweg ist immer derselbe: Nettopreis × 1,19 = Bruttopreis. Umgekehrt teilst du einen Bruttobetrag durch 1,19. Wie die Steuer auf einer Rechnung ausgewiesen wird, zeigt die Seite Rechnung mit Umsatzsteuer.
So sieht das bei typischen Clip-Preisen aus
| Clip (Beispielpreise, Stand 18.10.2026) | Netto | Brutto, dein Budget |
|---|---|---|
| Kurzes Reel, 10 bis 15 Sekunden | 49 € | 58,31 € |
| Werbevideo, 25 bis 35 Sekunden | 89 € | 105,91 € |
| Erklärvideo mit Sprecherstimme, ab | 149 € | 177,31 € |
Beispielpreise, Stand 18.10.2026. Tatsächliche Preise unterscheiden sich je nach Anbieter; maßgeblich ist das schriftliche Angebot.
Wann sich ein Clip rechnet: eine Mini-Rechnung
Nimm den Betrag, den du pro zusätzlichem Auftrag tatsächlich verdienst, also Preis abzüglich Material und Fremdleistungen. Teile das brutto bezahlte Video-Budget durch diesen Betrag.
Beispiel (Annahme, keine Erwartung): Du bietest Mini-Fotoshootings für 90 € an, nach Abzug von Druck und Bearbeitung bleiben 70 € je Auftrag. 58,31 € ÷ 70 € = 0,83. Ein einziger zusätzlicher Auftrag, der nachweislich durch den Clip kommt, deckt das Budget. Bei 105,91 € brauchst du zwei. Ob der Clip diese Aufträge bringt, weiß vorher niemand. Notiere deshalb bei jeder neuen Anfrage, woher die Person dich kennt.
Was das für deine Umsatzgrenze bedeutet
Ausgaben für Werbung mindern den Umsatz nicht und zählen auch nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG. Gerechnet werden nur deine vereinnahmten Entgelte. Wenn die Werbung wirkt, kann dein Umsatz aber steigen. Wer ohnehin dicht an 25.000 € Jahresumsatz liegt, sollte vor einer Kampagne durchrechnen, was passiert: Wird diese Grenze überschritten, gilt im Folgejahr die Regelbesteuerung. Wird im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 € überschritten, entfällt die Steuerfreiheit schon ab diesem Umsatz.
Fünf Tipps, die auch ohne Kauf helfen
- Ein Ziel pro Clip. Ein Angebot, ein Termin, eine Botschaft. Wer drei Dinge in 15 Sekunden unterbringt, bringt keines an.
- Die ersten drei Sekunden entscheiden. Zeig sofort, was du anbietest, nicht dein Logo.
- Untertitel einplanen. Viele schauen ohne Ton.
- Nutzungsrechte klären. Du brauchst das Recht, den Clip auf deinen Kanälen und für Werbung zu nutzen, und das gilt auch für die Musik. Lass dir das schriftlich bestätigen.
- Rechnung aufbewahren. Der Bruttobetrag ist dein Aufwand. Wie er in deiner Einnahmenüberschussrechnung zählt, klärst du mit deinem Steuerbüro.
Wenn du den Clip nicht selbst drehen willst
Ein kurzes Video geht auch mit dem Smartphone. Wer es nicht selbst bauen will, kann es einkaufen. Vergleiche Angebote, frag nach Vorschau, Korrekturrunden und Nutzungsrechten und lass dir den Preis netto und brutto nennen. Rechne, wie oben gezeigt, mit dem Bruttobetrag; zum Beispiel bei einem Clip für 49 € netto mit 58,31 € brutto.
Häufige Fragen
Kann ich die Umsatzsteuer aus der Rechnung eines Videoproduzenten als Kleinunternehmer zurückholen?
Nein. Dein Umsatz ist nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei, und für Leistungen, die du für steuerfreie Umsätze einkaufst, ist der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen. Der Bruttobetrag der Eingangsrechnung bleibt als Kosten bei dir.
Warum nennen Anbieter Preise „netto“?
Weil sich ihr Angebot oft an regelbesteuerte Unternehmen richtet, welche die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Für sie ist der Nettopreis der echte Preis, für dich als Kleinunternehmer ist es der Bruttopreis.
Muss ich im Clip oder in der Werbung auf meinen Kleinunternehmer-Status hinweisen?
Nein. Der Hinweis nach § 19 UStG gehört auf deine Rechnungen, nicht in dein Werbevideo. Preise gegenüber Privatkunden nennst du ohnehin als Endpreise.
Hinweis: Allgemeine Orientierung ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Prüfe Sonderfälle, etwa den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 3 UStG), mit einem Steuerbüro.