Praxis · Stand Oktober 2026 · Lesezeit 5 Minuten
Rechnung ohne Steuernummer: Was du in der Neugründung tun kannst
Ohne Steuernummer ist eine Rechnung nicht vollständig: § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG verlangt die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder eine USt-IdNr. Ein Platzhalter reicht nicht. Warte mit der Rechnung, bis die Nummer da ist, oder berichtige sie danach. Stand Oktober 2026.

Warum du gerade noch keine Steuernummer hast
Die Steuernummer entsteht nicht mit der Gewerbeanmeldung. Sie wird dir zugeteilt, nachdem das Finanzamt deinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bearbeitet hat; den reichst du elektronisch über ELSTER ein. Wie lange das dauert, hängt vom Finanzamt ab, eine verbindliche Frist gibt es nicht. Bis dahin hast du Aufträge, aber noch keine Nummer für den Rechnungskopf.
Was auf die Rechnung muss, und was nicht genügt
| Angabe im Feld „Steuernummer“ | Erfüllt § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG? | Warum |
|---|---|---|
| Die zugeteilte Steuernummer, z. B. 12/345/67890 | Ja | Vom Finanzamt erteilte Nummer |
| USt-IdNr., z. B. DE123456789 | Ja | Vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt |
| „Steuernummer beantragt“ | Nein | Keine erteilte Nummer |
| Nummer des Gewerbescheins oder Aktenzeichen des Fragebogens | Nein | Keine Steuernummer |
| Feld bleibt leer | Nein | Pflichtangabe fehlt |
Quelle: § 14 UStG auf gesetze-im-internet.de (Stand der Prüfung: 16.10.2026). Die Tabelle zeigt, welche Angaben die Pflicht erfüllen; einzelne Beispielnummern sind erfunden.
Drei Wege, wenn der Kunde schon zahlen will
- Leistung erbringen, Rechnung später stellen. Du darfst arbeiten, bevor die Nummer da ist. Bei Aufträgen an Unternehmer hast du nach § 14 Abs. 2 UStG sechs Monate nach der Leistung Zeit, die Rechnung auszustellen.
- Kunden vorab informieren. Zwei Sätze genügen: Die Rechnung folgt, sobald das Finanzamt die Steuernummer zugeteilt hat; der Leistungszeitraum steht schon fest. So entsteht kein Eindruck, du würdest etwas verstecken.
- Bereits versendet? Berichtigen. Ergänze die Steuernummer in einer berichtigten Rechnung, die auf die ursprüngliche verweist. Das Gesetz sieht dafür das Berichtigen vor, nicht das Löschen und Neuanlegen. Eine Stornorechnung brauchst du dafür nicht zwingend, mehr dazu unter Stornorechnung für Kleinunternehmer.
Beispiel: Rechnungskopf nach der Zuteilung
| Feld | Beispiel |
|---|---|
| Aussteller | Jonas Beispiel, Musterallee 7, 79098 Freiburg |
| Steuernummer | 12/345/67890 (zugeteilt am 12.10.2026) |
| Leistung / Zeitpunkt | Webseite für Praxis, abgenommen am 28.09.2026 |
| Rechnungsnummer / Datum | R-2026-001 · 14.10.2026 |
| Betrag | 1.150,00 € (Endbetrag, keine Umsatzsteuer) |
| Hinweis | Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. |
Alle Angaben sind frei erfunden. Zwischen Leistung (28.09.) und Rechnung (14.10.) liegen gut zwei Wochen, die Sechs-Monats-Frist ist deutlich unterschritten. Das Beispiel kannst du vorausfüllen: Beispiel im Generator öffnen.
Was das Finanzamt dabei sieht
Eine Rechnung ohne Steuernummer fällt bei einer Prüfung als formaler Mangel auf, vor allem beim Kunden: Unternehmer, die Umsatzsteuer ausgewiesen bekommen, brauchen vollständige Rechnungen für den Vorsteuerabzug. Du als Kleinunternehmer weist keine Umsatzsteuer aus, die Pflichtangabe gilt trotzdem. Eine offene Frage zum Einzelfall, etwa ob und wie das Finanzamt eine verspätete Berichtigung behandelt, klärst du dort oder mit einem Steuerbüro.
Typische Fehler
- Eine Telefonnummer, die Gewerbeanmeldung oder die Kundennummer des Finanzamts in das Feld „Steuernummer“ zu schreiben.
- Die Rechnung nach der Zuteilung zu überschreiben, statt eine berichtigte Rechnung mit Bezug zur ersten auszustellen.
- Beim Warten die Leistung zu vergessen: Notiere Datum und Umfang der Leistung sofort, damit die spätere Rechnung stimmt.
- Die Steuernummer aus Datenschutzgründen wegzulassen. Sie gehört auf die Rechnung; für andere Zwecke gibst du sie nicht heraus.
Rechnung im Generator erstellen
FAQ
Darf ich eine Rechnung ohne Steuernummer schreiben?
Gültig ist sie so nicht: § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG verlangt die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die USt-IdNr. des Bundeszentralamts für Steuern. Eine Rechnung ohne beides ist unvollständig. Du kannst sie später berichtigen, solltest sie aber besser erst ausstellen, wenn die Nummer da ist.
Reicht der Vermerk „Steuernummer beantragt“?
Nein. Das Gesetz verlangt die erteilte Nummer, ein Platzhalter erfüllt die Pflichtangabe nicht. Sinnvoller ist eine kurze Nachricht an den Kunden, dass die Rechnung folgt, sobald das Finanzamt die Steuernummer zugeteilt hat.
Wie lange darf ich mit der Rechnung warten?
Bei Leistungen an andere Unternehmer und an juristische Personen musst du die Rechnung nach § 14 Abs. 2 UStG innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung ausstellen. Bei Leistungen an Privatpersonen gilt diese Frist nicht, praktisch erwartet der Kunde die Rechnung aber zeitnah.
Kann ich statt der Steuernummer eine USt-IdNr. angeben?
Ja, das Gesetz lässt beides zu. Die USt-IdNr. bekommst du aber nur auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern, und sie setzt eine Steuernummer voraus. Für den Start hilft sie also nicht weiter.
Was ist, wenn ich die Rechnung schon ohne Steuernummer verschickt habe?
Stelle eine berichtigte Rechnung aus, die sich ausdrücklich auf die ursprüngliche bezieht (Nummer und Datum), und ergänze die Steuernummer. Eine neue, zweite Rechnung über denselben Betrag wäre dagegen eine Doppelabrechnung.
Woher die Einordnungen stammen und wie wir Angaben pflegen, steht auf der Seite Quellen & Methodik.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung (Stand Oktober 2026) und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für den Einzelfall klärt die Steuerberatung oder das Finanzamt.