Kurzantwort: Kleinunternehmer-Rechnung schreiben

Schreibe zuerst Rechnungssteller, Empfänger, Rechnungsnummer und Datum. Danach folgen Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum, Betrag ohne Umsatzsteuer und der Hinweis zur Kleinunternehmerregelung. Vor dem PDF solltest du prüfen, ob Name, Adresse, Betrag, Leistungsdatum und Hinweis zusammenpassen. Das ist eine praktische Orientierung, keine Steuerberatung.

Stand: 23.10.2026 · allgemeine Orientierung, keine Steuerberatung.

Anleitung · Kleinunternehmer

Kleinunternehmer Rechnung schreiben

So schreibst du als Kleinunternehmer eine Rechnung ohne Umsatzsteuer-Ausweis: verständlich, praktisch und mit vorsichtigem Blick auf typische Stolperstellen.

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Öffnet den Generator mit diesem Beispiel — Werte einfach überschreiben. Lokal im Browser, ohne Anmeldung.

Kleinunternehmer Rechnung schreiben mit Checkliste und Stift

Kurzantwort

Schreibe deine Kleinunternehmer-Rechnung wie eine normale Rechnung, lasse aber Umsatzsteuer, Steuersatz und MwSt-Betrag weg. Ergänze einen Hinweis auf § 19 UStG und prüfe alle Pflichtangaben vor dem Versand.

Rechnung im Generator erstellen

Schritt für Schritt

  1. Kundendaten eintragen: vollständiger Name oder Firma und Anschrift.
  2. Rechnungsnummer vergeben: eindeutig und fortlaufend nach deinem System.
  3. Datum und Leistung nennen: Rechnungsdatum sowie Liefer- oder Leistungsdatum.
  4. Leistung beschreiben: so konkret, dass Kundschaft und Buchhaltung sie verstehen.
  5. Betrag eintragen: Gesamtbetrag ohne separate Umsatzsteuerzeile.
  6. Hinweis ergänzen: zum Beispiel „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
  7. PDF prüfen: vor dem Versand auf alte Daten, Tippfehler und Beträge achten.

Beispielposition

„Texterstellung Landingpage, Leistungsdatum 15.04.2026, 1 Stück à 450,00 €, Gesamtbetrag 450,00 €.“ Darunter steht kein Umsatzsteuerbetrag, sondern der Kleinunternehmer-Hinweis.

Was du vermeiden solltest

Rechnung schreiben ohne Steuernummer (Neugründung)

Direkt nach der Gründung fehlt oft noch die Steuernummer: Das Finanzamt vergibt sie erst, nachdem der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eingereicht und bearbeitet wurde. Die Steuernummer (oder USt-IdNr.) gehört nach § 14 Abs. 4 UStG zu den Pflichtangaben einer Rechnung. Eine Rechnung ohne sie ist deshalb formal unvollständig.

SituationWas du tun kannst
Fragebogen noch nicht abgegebenZuerst über ELSTER einreichen; Rechnung erst schreiben, wenn die Nummer vorliegt.
Fragebogen abgegeben, Nummer fehlt nochRechnung zurückhalten oder später vollständig nachreichen; beim Finanzamt nach dem Bearbeitungsstand fragen.
Rechnung ist bereits rausRechnung mit der nachgereichten Steuernummer berichtigen und neu senden — mit Verweis auf die ursprüngliche Rechnungsnummer.
Kunde drängt auf ZahlungKurz erklären, dass die Rechnung mit Steuernummer folgt; die Zahlungsfrist beginnt dann mit der vollständigen Rechnung.

Beispiel für den Kopf der nachgereichten Rechnung: „Berichtigte Rechnung zu Rechnung Nr. 2026-004 vom 02.10.2026 — Steuernummer: [vom Finanzamt zugeteilt]“. Bei Kleinunternehmern bleibt der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ unverändert.

Stand: 02.10.2026 · allgemeine Orientierung nach § 14 UStG, keine Steuerberatung. Wie das Finanzamt im Einzelfall verfährt, klärst du dort oder mit einem Steuerbüro.

Pflichtangaben auf der Kleinunternehmer-Rechnung

Für Kleinunternehmer gelten die Angaben aus § 14 Abs. 4 UStG — mit einer Ausnahme: Steuersatz und Steuerbetrag entfallen, weil keine Umsatzsteuer berechnet wird.

AngabeBei Kleinunternehmern
Name und Anschrift von dir und dem KundenPflicht
Steuernummer oder USt-IdNr.Pflicht (siehe Abschnitt zur Neugründung)
Rechnungsdatum und eindeutige RechnungsnummerPflicht; Nummer einmalig vergeben
Menge und Art der Leistung, LeistungszeitpunktPflicht
Entgelt (Gesamtbetrag)Pflicht, ohne Umsatzsteuerzeile
Steuersatz und Steuerbetragentfällt
Hinweis auf die Kleinunternehmerregelungin der Praxis üblich und empfohlen: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Stand: 23.10.2026 · Quelle: § 14 Abs. 4 UStG. Ob der Hinweis zwingend verlangt wird, bewerten Quellen unterschiedlich — mit dem Satz bist du auf der sicheren Seite.

Wer darf eine Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben?

Seit 01.01.2025 gilt nach § 19 Abs. 1 UStG: Die Kleinunternehmerregelung greift, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt. Wird die 100.000-€-Grenze überschritten, ist ab dem Umsatz, der sie übersteigt, Umsatzsteuer zu berechnen. Bei Neugründung zählt der voraussichtliche Umsatz des Gründungsjahres.

Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro

Bei einem Gesamtbetrag bis 250 € genügen nach § 33 UStDV weniger Angaben: Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Art und Menge der Leistung und der Betrag. Kundenadresse und Rechnungsnummer sind dann nicht nötig. Verlangt dein Kunde eine vollständige Rechnung, schreibst du sie trotzdem so.

Generator statt leerer Vorlage

Der Generator führt dich durch die Felder und erstellt eine druckbare Rechnung im Browser. Es gibt keine Anmeldung und keine serverseitige Speicherung deiner Rechnungsdaten.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfe im Zweifel mit Steuerbüro oder offizieller Stelle, welche Angaben für deinen konkreten Fall erforderlich sind.

FAQ

Wie nenne ich den Betrag?

Meist reicht ein Gesamtbetrag. Wichtig ist, dass keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird.

Kann ich mehrere Positionen abrechnen?

Ja, solange die Positionen klar beschrieben sind und der Gesamtbetrag nachvollziehbar bleibt.

Darf ich eine Rechnung ohne Steuernummer schreiben?

Die Steuernummer oder USt-IdNr. ist eine Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 UStG. Warte mit der Rechnung, bis das Finanzamt die Nummer vergeben hat, oder berichtige sie danach (siehe Abschnitt zur Neugründung).

Wer darf überhaupt ohne Umsatzsteuer abrechnen?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Vorjahresumsatz bis 25.000 € und laufender Umsatz bis 100.000 € (Stand 2025).

Was passiert, wenn ich versehentlich MwSt ausweise?

Das kann steuerliche Folgen haben. Korrigiere solche Rechnungen nicht leichtfertig, sondern prüfe den richtigen Weg.

Eigener Nutzwert: 5-Minuten-Schreibablauf

Wenn du eine Kleinunternehmer-Rechnung neu schreibst, arbeite nicht von oben nach unten in einer alten Datei, sondern in dieser Reihenfolge:

  1. Kunde und Leistung klären.
  2. Rechnungsnummer und Datum vergeben.
  3. Leistung mit Datum/Zeitraum konkret beschreiben.
  4. Betrag ohne Umsatzsteuerzeile eintragen.
  5. §-19-Hinweis prüfen und erst dann PDF speichern.

So vermeidest du die häufigsten Kopierfehler: alte Kundendaten, falsche Steuerzeilen und fehlende Leistungsangaben.

Beispiele für Leistungsbeschreibungen

  • Dienstleistung: „Beratung zur Website-Struktur, Leistungsdatum 14.05.2026, 3 Stunden“.
  • Kreativleistung: „Logo-Entwurf und Korrekturschleife, Leistungszeitraum Mai 2026“.
  • Handwerksnahe Leistung: „Montageleistung laut Absprache vom 10.05.2026“.

Die Beschreibung sollte so konkret sein, dass du und der Kunde die Leistung später wiedererkennen. Zu allgemein sind Formulierungen wie „Arbeiten“, „Service“ oder „Projekt“, wenn daraus nicht klar wird, was abgerechnet wurde.

Wann du stoppen solltest

Stoppe den Generator, wenn du Umsatzsteuer ausweisen willst, wenn der Kunde eine strukturierte E-Rechnung verlangt, wenn Ausland beteiligt ist oder wenn du nicht sicher bist, ob die Kleinunternehmerregelung für diese Rechnung passt. In solchen Fällen ist eine individuelle Prüfung wichtiger als eine schnelle Vorlage.

Quellenstand und Grenzen

Diese Seite bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Prüfe Sonderfälle anhand offizieller Quellen oder mit fachlicher Hilfe.