Kurzantwort: Gilt die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer?

Ausstellen: nein. Kleinunternehmer dürfen ihre Rechnungen nach § 34a UStDV weiter als PDF oder auf Papier verschicken, unbefristet. Empfangen: ja. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen von anderen Unternehmen entgegennehmen können — ohne Übergangsfrist und ohne Kleinunternehmer-Ausnahme.

Stand: 21.08.2026 · allgemeine Orientierung, keine Steuerberatung.

E-Rechnung · Kleinunternehmer

E-Rechnung Pflicht für Kleinunternehmer

Die E-Rechnungspflicht zerfällt für Kleinunternehmer in zwei Hälften, die getrennt geregelt sind: Beim Ausstellen gibt es eine dauerhafte Befreiung, beim Empfangen keine.

E-Rechnung für Kleinunternehmer als digitales Dokumentenkonzept

Kurzantwort

Kleinunternehmer können von E-Rechnungsregeln betroffen sein, besonders im B2B-Bereich. Die Kleinunternehmerregelung ändert nur den Umsatzsteuer-Ausweis, nicht automatisch die Anforderungen an Format, Empfang oder Verarbeitung einer E-Rechnung.

Rechnung im Generator erstellen

Wichtig: PDF ist nicht automatisch E-Rechnung

Eine per E-Mail verschickte PDF wird im Alltag oft „elektronische Rechnung“ genannt. Eine strukturierte E-Rechnung meint aber in der Regel ein maschinenlesbares Format nach bestimmten Vorgaben. Prüfe deshalb genau, was dein Kunde verlangt.

Was bleibt bei Kleinunternehmern gleich?

Was zusätzlich relevant werden kann

Muss ich schon? Fünf Fragen in dieser Reihenfolge

Die Pflichtfrage lässt sich nicht pauschal beantworten, aber sie lässt sich sortieren. Diese fünf Fragen führen in der Reihenfolge, in der sie gestellt werden, zur richtigen Prüfspur. Eine verbindliche Entscheidung ersetzen sie nicht.

  1. Wer ist der Empfänger? Bei Privatkunden steht die klassische Rechnung im Vordergrund. Bei Unternehmen als Empfänger wird die Formatfrage überhaupt erst relevant, und bei öffentlichen Auftraggebern können Format und Einreichungsportal vorgegeben sein.
  2. Inland oder Ausland? Bei Leistungen über die Grenze kommen zu den Formatfragen steuerliche hinzu, die mit der E-Rechnung nichts zu tun haben, sich aber auf derselben Rechnung auswirken.
  3. Hat der Kunde ein Format verlangt? Das ist die praktisch wichtigste Frage, weil sie sich einfach beantworten lässt: nachfragen. Verlangt niemand ein strukturiertes Format, ist die Frage für den Versand vorerst erledigt.
  4. Greifen für deinen Zeitraum noch Übergangsregeln? Die Vorgaben zur E-Rechnung sind gestaffelt eingeführt worden und ändern sich weiter. Was heute gilt, prüfst du am besten direkt beim Bundesfinanzministerium statt in einer Vorlage.
  5. Kannst du E-Rechnungen überhaupt empfangen? Diese Frage wird am häufigsten übersehen. Empfangen und Ausstellen sind getrennte Anforderungen — es kann sein, dass du selbst weiter PDFs verschickst, aber strukturierte Rechnungen entgegennehmen können musst.

Wichtig bleibt dabei die Trennung, die schon oben steht: Der §-19-Hinweis ändert sich durch keine dieser Fragen. Die Kleinunternehmerregelung betrifft den Umsatzsteuer-Ausweis, die E-Rechnung das Dateiformat. Eine Rechnung kann formal einwandfrei ohne Umsatzsteuer auskommen und trotzdem im falschen Format vorliegen — und umgekehrt.

Praktische Empfehlung

Für einfache Rechnungen ohne MwSt kannst du den Generator als schnelle PDF-Hilfe nutzen. Wenn dein Kunde ausdrücklich eine E-Rechnung im strukturierten Format verlangt, solltest du eine passende E-Rechnungssoftware oder fachliche Unterstützung nutzen.

Was in genau diesem Fall gilt — Kunde wünscht XRechnung, Pflicht besteht aber nicht — steht im Beitrag Kunde verlangt eine E-Rechnung: was Kleinunternehmer wirklich müssen.

Ob deine bestehende Word- oder Excel-Datei dafür noch taugt, klärt der Beitrag Word- oder Excel-Vorlage als Kleinunternehmer — mit vier Fällen nach Empfängertyp und einem Aufräumplan für alte Vorlagen.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfe im Zweifel mit Steuerbüro oder offizieller Stelle, welche Angaben für deinen konkreten Fall erforderlich sind.

FAQ

Bin ich als Kleinunternehmer von E-Rechnung ausgenommen?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Kleinunternehmerstatus und E-Rechnungsanforderungen sind unterschiedliche Themen.

Reicht eine PDF per E-Mail?

Für manche Fälle ja, für strukturierte E-Rechnungsanforderungen aber nicht automatisch.

Kann diese Seite individuell zu prüfende sagen, was ich tun muss?

Nein. Sie gibt eine praktische Orientierung, ersetzt aber keine steuerliche oder rechtliche Prüfung.

Empfangen und aufbewahren — der Teil, den fast alle übersehen

In der Diskussion um die E-Rechnung geht es meistens um den Versand. Für Kleinunternehmer ist der Empfang aber oft die frühere und praktischere Frage: Wenn ein Lieferant dir eine strukturierte Rechnung schickt, brauchst du einen Weg, sie zu lesen und aufzubewahren — unabhängig davon, in welchem Format du selbst abrechnest.

Eine XRechnung ist eine XML-Datei. Im Mailprogramm doppelgeklickt zeigt sie entweder Rohtext oder gar nichts, was regelmäßig zu dem Fehlschluss führt, die Datei sei beschädigt. Sie ist es nicht — sie ist nur nicht fürs Auge gemacht. Eine ZUGFeRD-Datei sieht dagegen aus wie eine gewöhnliche PDF und trägt die strukturierten Daten unsichtbar im Inneren; genau deshalb wird sie oft wie eine normale PDF behandelt und der Datenteil beim Weiterverarbeiten verworfen.

Für die Aufbewahrung gilt der Grundsatz, dass das Original erhalten bleiben muss. Bei einer strukturierten Rechnung ist das die XML- oder ZUGFeRD-Datei selbst, nicht ein daraus erzeugter Ausdruck und nicht ein Screenshot. Wer die Datei ansieht, in PDF umwandelt und nur die Umwandlung ablegt, hat das Original verloren.

Vier Beiträge für die konkreten Fälle

Diese Seite ordnet Formate und Pflichtfrage ein. Für die vier Situationen, in denen das Thema im Alltag tatsächlich auftaucht, gibt es jeweils einen eigenen Beitrag:

Was der Generator dieser Seite hier leisten kann

Ja

Eine druckbare Rechnung ohne Umsatzsteuer-Ausweis mit §-19-Hinweis, als PDF über den Druckdialog. Das reicht überall dort, wo niemand ein strukturiertes Format verlangt.

Nein

Keine XRechnung und kein ZUGFeRD. Der Generator erzeugt ein Sichtdokument; strukturierte Formate brauchen Software, die die Datenfelder maschinenlesbar schreibt.

Offen

Ob eine PDF für deinen konkreten Fall genügt, entscheidet nicht das Werkzeug, sondern Empfänger und Zeitraum — siehe die fünf Fragen weiter oben.

Eigener Nutzwert: PDF, XRechnung und ZUGFeRD unterscheiden

FormatEinordnungWichtig für Kleinunternehmer
PDFLesbares DokumentNicht automatisch strukturierte E-Rechnung.
XRechnungStrukturiertes XML-FormatKann für öffentliche Auftraggeber/B2B relevant sein.
ZUGFeRDPDF mit eingebetteten strukturierten DatenKann Brücke zwischen Sichtdokument und E-Rechnung sein.

Für Kleinunternehmer ist die praktische Konsequenz aus dieser Tabelle knapp: Was du selbst verschickst, ist im Regelfall Spalte eins. Was bei dir ankommen kann, ist Spalte zwei oder drei — und dafür brauchst du einen Weg, die Datei zu öffnen und im Original abzulegen.

Quellenstand zur E-Rechnung

Bei diesem Thema ist der Stand wichtiger als bei jedem anderen auf dieser Website: Fristen und Übergangsregeln zur E-Rechnung sind mehrfach angepasst worden. Diese Seite beschreibt deshalb Prüfpfade und Formatunterschiede, nennt aber bewusst keine Stichtage. Für den tagesaktuellen Stand ist das Bundesfinanzministerium die erste Adresse.