Ausfüllen
Name, Betrag und Nummer in die vorbereitete §19-Vorlage tippen.
Eine fertige §19-Rechnung steht schon rechts. Tausch Name, Betrag und Nummer aus, prüf die Vorschau, druck als PDF — lokal im Browser, ohne fremdes Logo.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Eigene Rechnung ausfüllen
Eine Rechnung ohne MwSt weist keine Umsatzsteuerzeile aus — üblich für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Pflicht bleiben trotzdem Rechnungsnummer, Datum, Empfänger, Leistung, Betrag und ein passender Hinweis.
Allgemeine Orientierung, keine Steuerberatung. Sonderfälle (Reverse Charge, Ausland, Bauleistung) bitte fachlich prüfen.
Name, Betrag und Nummer in die vorbereitete §19-Vorlage tippen.
Der Prüf-Streifen markiert offene Pflichtangaben, die Vorschau zeigt das Ergebnis.
Über den Browser-Druckdialog speichern. Lokal, ohne Upload, ohne Wasserzeichen.
Für Kleinunternehmer und Fälle, in denen keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Tipp: Steuernummer oder USt-IdNr. direkt unter die Anschrift schreiben — sie gehört häufig zur Rechnung.
Menge ist optional — leer lassen für einen Pauschalbetrag, oder „3 × 90 €“ erfassen. Bis zu 8 Positionen. Beträge ohne MwSt; 0,00 oder negative Werte werden auf 0 gesetzt.
Bleibt lokal im Browser, kein Upload. Erscheint oben auf der gedruckten Rechnung.
Ohne sie ist die Rechnung unvollständig. In der Vorschau ist die Stelle markiert.
„Offene Punkte zeigen“ springt zum ersten Hinweis. Fehlt eine Pflichtangabe, fragt der Druckknopf einmal nach – drucken kannst du trotzdem. Speichere im Browser-Druckdialog als PDF.
Nutze den Hinweis nur, wenn die Kleinunternehmerregelung für dich tatsächlich gilt und du keine Umsatzsteuer ausweist. Die Vorlage zeigt Beträge ohne Umsatzsteuerzeile — Pflichtangaben, Leistungsdatum und Rechnungsnummer prüfst du trotzdem sorgfältig.
Kleinunternehmer-Hinweis verstehen
Beträge ohne Umsatzsteuer. Begriffe und typische Fehler kurz erklärt.
Begriffe verstehenBei B2B kann eine einfache PDF künftig nicht immer reichen.
E-Rechnung prüfenSonderfälle wie Reverse Charge, Ausland oder Bauleistung gehören fachlich geprüft — das Tool hilft beim einfachen Fall.
Quellen ansehenEine Rechnung ohne Mehrwertsteuer weist keine Umsatzsteuerzeile aus — üblich für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Pflicht bleiben Rechnungsnummer, Datum, Empfänger, Leistung, Betrag und ein passender Hinweis.
Für eine normale Rechnung nicht: § 14 Abs. 4 UStG verlangt Steuernummer oder USt-IdNr. des Rechnungsstellers. Bei Kleinbeträgen bis 250 Euro Gesamtbetrag gelten nach § 33 UStDV erleichterte Angaben, dort ist keine Steuernummer vorgeschrieben (Stand der Prüfung: 29.09.2026).
Warte mit der vollständigen Rechnung, bis das Finanzamt die Nummer zugeteilt hat, und trag sie dann im Feld Rechnungssteller ein. Mehr dazu und eine Kopiervorlage steht auf der Seite „Rechnung ohne Umsatzsteuer“.
Vor allem Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Der Gesamtumsatz lag im Vorjahr bei höchstens 25.000 Euro und bleibt im laufenden Jahr unter 100.000 Euro. Ohne Umsatzsteuer abgerechnet wird außerdem bei steuerfreien Umsätzen und wenn der Kunde die Steuer schuldet (Reverse Charge).
Als Kleinunternehmer ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Schuldet der Kunde die Steuer, steht stattdessen „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf der Rechnung.
Oft ja: Bei Dienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland schuldet in der Regel der Kunde die Steuer, bei Unternehmen in der Schweiz fällt keine deutsche Umsatzsteuer an. Welche Angaben dann auf die Rechnung gehören, erklärt die Seite „Rechnung ins Ausland ohne MwSt“.
Nein. Die Inhalte sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung oder Prüfung des Einzelfalls.
Vier Wege ab hier: die fertige Vorlage mit Beispielrechnung, die Schrittfolge beim Schreiben, die Begriffsklärung ohne Umsatzsteuer und das Thema E-Rechnung.
Du kannst eine allgemeine Frage zu Rechnung ohne MwSt, Kleinunternehmer-Hinweis, Pflichtangaben oder PDF-Erstellung einreichen. Wir veröffentlichen nichts automatisch: Geeignete Fragen werden redaktionell geprüft, anonymisiert und allgemein beantwortet.
Oft wird ein Hinweis wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ genutzt. Ob das in deinem Fall passt, musst du fachlich prüfen.
Für einfache Fälle kann eine PDF praktisch sein. Bei B2B-Fällen und E-Rechnungspflichten solltest du gesondert prüfen, welches Format erforderlich ist.
Nein. Bitte keine echten Rechnungsdaten, Bankdaten oder Kundendaten einreichen. Stelle Fragen allgemein und anonymisiert.
Wir prüfen redaktionell, ob die Frage allgemein hilfreich ist. Personenbezogene Details werden entfernt; ungeeignete Einzelfälle werden nicht veröffentlicht.
Der Generator auf dieser Seite ist ein Schreibwerkzeug, keine steuerliche Entscheidung. Er setzt den §-19-Hinweis so, wie du ihn eingibst, und prüft nicht, ob er zu deinem Fall passt. Die beiden Paragrafen unten sind der Text, an dem sich eine Rechnung ohne Umsatzsteuer messen lassen muss.